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FAQ

Gebäude verbrauchen rund 40% der Gesamtenergie. Das ist viel, und angesichts der Erderwärmung und der steigenden Energiekosten ist es nötig, das in vielen älteren Gebäuden enorme Einsparpotenzial auszuschöpfen. Daher trat im Jahr 2014 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die die energetischen Anforderungen an Gebäude festlegt.

Für einige Gebäude besteht keine Energieausweispflicht, darunter solche, deren energetische Nutzfläche weniger als 50qm beträgt, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden, oder Baudenkmäler. Gerne informieren wir Sie über weitere Kriterien, die Ihnen ggf. eine Befreiung von der Energieausweispflicht ermöglichen.

Energieausweise, die auch unter der Bezeichnung Energiepass laufen, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Dies gilt generell für alle Ausweise, die seit 2002 ausgestellt wurden.

Grundsätzlich ist ein Energieausweis obligatorisch für alle Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter. Sind bestimmte Faktoren in Bezug auf das betreffende Objekt gegeben, kann man sich jedoch von der Energieausweispflicht befreien lassen (siehe Punkt 2).

Wichtige Punkte sind der Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse. Die Skala reicht dabei von A+ bis H, ein durchschnittliches Wohngebäude findet sich in der Regel in Klasse E. Auch beinhaltet der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen. Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, können Sie den Verkäufer gerne fragen, ob diese Empfehlungen schon umgesetzt wurden oder in Planung sind.

Der Verkauf oder die Vermietung ohne Energieausweis ist in der Regel nicht zulässig, zum Teil drohen sogar erhebliche Strafen. Ausnahmen bzw. eine Befreiung von der Energieausweispflicht gibt es nur in ganz bestimmten Fällen (siehe Energieausweisbefreiung).

Oftmals wenden sich Privatverbraucher, die einen Energieausweis benötigen, zunächst an ihre Energieversorger. Bei diesen müssen Sie jedoch oft mit einer wochenlangen Wartezeit rechnen. Bei der Energieberatung Jungmann erhalten Sie Ihren Ausweis (nach dem Vor-Ort-Termin für einen Energiebedarfsausweis) in der Regel innerhalb von 3–4 Werktagen.

Hier muss der Unterschied zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis gemacht werden. Die Kosten für einen Energieverbrauchsausweis belaufen sich derzeit auf rund 250 €. Für einen Bedarfsausweis erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, da in diesem Fall immer eine Inspektion der Gegebenheiten vor Ort erfolgen muss. Der Bedarfsausweis ist auch deutlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.

Bei der Angabe der Gebäudenutzfläche werden, im Unterschied zur Wohnfläche, auch indirekt mitbeheizte Nebenräume einbezogen. Dies können zum Beispiel Flure und Treppenhäuser sein. Ermittelt werden kann diese unter anderem durch die Multiplikation mit dem Faktor 1,35 für Ein- oder Zweifamilienhäuser oder dem Faktor 1,2 für alle anderen Wohngebäude.

Energieträger sind Stoffe, mit denen Energie erzeugt wird, die wir dann zum Heizen der Wohnung oder der Bereitung von Warmwasser nutzen. Solche Stoffe können zum Beispiel Öl, Erdgas, Fernwärme oder Holz sein.

In Energiebedarfsausweisen muss der Energiebedarf in kWh/(m2a) angegeben werden. Die Art des Ausweises muss auch in Immobilienanzeigen genannt werden. Außerdem müssen das Baujahr des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse, und der primäre Heizträger angegeben werden.

Unser Vorteil gegenüber anderen Anbietern wie Energieversorgungsunternehmen sind Schnelligkeit, Gründlichkeit und Effizienz. Kommen Sie gerne auf uns zu.